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Hier sehen Sie das Grüne Dreieck als Ausschnitt von Google-Maps.
Das Gebiet wird von der Altlandsberger Chaussee, der Bruchmühler Straße und dem Busentschen Weg begrenzt.


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Der Landschaftswasserhaushalt im Grünen Dreieck

Das Grüne Dreieck wird von zwei Gräben begrenzt.
Der größere und tiefere Graben entspringt südlich von Altlandsberg. Er wurde im 19. Jahrhundert künstlich angelegt, um einen kontinuierlichen Ackerbau zu ermöglichen. In nassen Zeiten führt er daher große Mengen Wasser von den Feldern durch das Grüne Dreieck bis zum Fredersdorfer Mühlenfließ.
Im Hochwasserwinter 1987/88 kam er an seine Kapazitätsgrenzen.

Ein kleinerer Graben hat seinen Anfang im Grünen Dreieck. Er verläuft auf einem ehemals natürlichen Verlauf bis zum Neuenhagener Mühlenfließ. Im Laufe der letzten 100 Jahre wurde er begradigt, verlegt, verrohrt und wieder geöffnet. Er durchfließt dabei in Fredersdorf den Kleinen und Großen Fennpfuhl. Dieser Graben dient vor allem der Entwässerung der Wohnsiedlungen in Fredersdorf-Nord. Die ihn umgebenen Bereiche sind vor allem wegen der früher höheren Schichtwasserstände  noch unbebaut.

Noch heute bildet dieser Grünzug Fredersdorf-Nord einen Wasserpuffer, wie ein Schwamm.
In nassen Zeiten saugt sich der Boden beidseitig der Gräben mit Wasser voll und gibt es nur verzögert an die Gräben ab. In Trockenzeiten ist dieses im unverbauten Boden ohne jede Versieglung enthaltene Wasser die Notreserve zum besseren Überstehen von Dürren.

Die beiden Gräben fließen in unterschiedlichen Richtungen, weil zwischen ihnen mitten durch das Grüne Dreieck eine Wasserscheide verläuft, und zwar die zwischen dem Neuenhagener und dem Fredersdorfer Mühlenfließ. Das gesamte Wasser aus der Gemarkung Altlandsberg muss an dieser Wasserscheide vorbei, weshalb dieser Bereich des Grünen Dreiecks oft sehr nass und daher für eine Bebauung gänzlich ungeeignet ist.

Die Fundamente von Häusern oder gar Keller würden Wasser verdrängen und damit die Wasserkapazität des Bodens reduzieren. Das verständliche Bestreben der Hausbesitzer, das Wasser möglichst weit weg von den Häusern zu versickern, würde im Falle einer Zersiedlung dazu führen, dass die Niederschläge nur noch an wenigen Punkten versickern und schneller in die Gräben fließen, die dann öfter als bisher überlaufen würden.

Der gesamte Grünzug Fredersdorf-Nord ist nur deshalb bis heute unbebaut, weil die Generationen vor uns erkannt hatten, dass dieser Grünstreifen für die Wasserregulierung frei bleiben muss.



Wildunfälle auf Straßen durch Vernichtung ihrer Lebensräume


Seit mindestens hundert Jahren lebte das Wild im Wald des Grünen Dreiecks.

In diesem Jahr erfolgte durch die Eigentümer die Rodung des meisten Busch- und Baumbestandes. Anschließend wurde das Areal mit einem Wildschutzzaun versehen und die Rehe damit eingesperrt. Sie haben hier jetzt keinen Lebensraum mehr, nachdem sie innerhalb der Umzäunung drei Wochen lang in großer Angst und Aufregung einen Ausweg gesucht hatten!

Sollten die Tiere in ihren angestammten Lebensraum zurückkehren wollen, etwa durch ein Loch im Zaun, werden sie laut Landeswaldgesetz vom Jagdpächter „pflichtgemäß“ erschossen. (Auskunft vom Forstbetrieb Brandenburg)

Es ist erlaubt, den Wildschutzzaun zu errichten, wenn das begründet wird mit dem Nachwachsen lassen der Bäume. Das ist jedoch zu widerlegen, denn es weiden regelmäßig Kühe innerhalb des Wildschutzzauns.

Die Rehe sind gezwungen, über Straßen zu anderen Lebensräumen zu wechseln. Dabei kommt es vermehrt zu Unfällen.

Nach dem Brandenburger Waldgesetz hat Wald als Heimstatt für Tiere zu dienen und muss der Öffentlichkeit zugänglich sein (Waldgesetz (LWaldG) § 15). Gerodeter Wald muss innerhalb 36 Monaten wieder aufgeforstet sein!

Außerdem heißt es in § 4 Abs. 3 Anstrich 7:*

"...die Bewirtschaftung boden- und bestandesschonend unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes sowie der Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten vorzunehmen, ..."
 


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Bürgerinitiative Grünes Dreieck Fredersdorf